Ärger um bedeutendes Baudenkmal in Spandau
Molla Nasreddin hatte einmal über ein Streit unter Hausfrauen zu richten: Die eine wollte der anderen einen guten Kessel geliehen haben — zurück kam eins mit Sprung. Die andere wollte nie von einem Kessel gehört zu haben, bei der Rückgabe war er wie neu, und außerdem war da immer schon ein Riß daran.
Im Beitrag der Berliner Morgenpost nimmt die Eigentümerin des Hauses Baensch erstmals zu Wort. Und bestreitet, ohne Genehmigung gebaut oder Haus und Garten Schaden zugefügt zu haben.
2011 übernahm man das Haus.
2014 hatte man eine Genehmigung für eine neue Garage, größer und tiefer als die alte, und einen neuen zweigeschossigen Flügel darauf („das einzige Zimmer im Haus [sei] für heutige Gewohnheiten eher klein“) — stets betonend, wie pflegend man mit dem Kernhaus umzugehen gedenke. Das Wohn- und Eßzimmer im Hause mißt mickrige 108 m2, die Schlafzimmer 23 und 21 m2. Ein Koch- und Eßzimmer von 78 m2 und ein weiteres Schlafzimmer samt Nebenräumen von 74 m2 müßten her (SG).
2018 wuchs der Anbauwunsch bereits auf drei Geschosse.
2020 wurde der Nachtrag zur Baugenehmigung erstmals negativ beschieden: man wollte dem Scharoun-Haus aufs Dach (SG).
Mit dieser Absage und ohne je „einen denkmalrechtlichen Antrag zu Umbau oder Sanierung des denkmalgeschützten Scharoun-Baus und des Gartens“ eingereicht zu haben, schritt man zur Tat. Hob die Baugrube auf, beseitigte die Terrasse, die Treppe und die Wege, türmte Sand auf Mattern-Förster´sche Aussat…
Bei einer Ortsbegegung des Denkmalamtes und des Bauamtes wurde festgestellt, „daß nicht nur mit dem Neubau [bereits] begonnen wurde, sondern daß auch [der] Keller des geschützten Wohnhauses weiträumig freigelegt worden sei“. So weit — so richtig. Allerdings war der Termin nicht etwa zwecks Genehmigung eines weiteren Nachtrages gewesen, sondern aufgrund von Appellen, hier ginge es nicht mit rechten Dingen zu.
Die Bauherrin meint jetzt, die Stahltreppe zum Zimmer der Damen legte man zum Schrottcontainer, „weil sonst ein Sicherheitsrisiko bestanden hätte“. Die abgebrochene Loggia war „von Hornissen und Holzwürmern befallen“ — „Diese beiden Dinge hätte sicher auch zur Restaurierung passieren müssen“. Für den Aushub schließlich wählte man eine Stelle, „wo nur vertrocknete Rasenreste waren und kein von Hammerbacher, Mattern oder Foerster angelegter Garten“.
Von der Richtigkeit der letzten Aussage überzeugt uns ein Grundstücksschema. Mit Rot sind Bereiche markiert, wo Bauen oder Lagern stattfand.
Es gab ein Baustopp, ein Bußgeld wurde tatsächlich verhängt und angeordnet, die Bauherren sollten ein Denkmalpflegeplan bestellen. Dem sagten sie zu — die Buße aussetzend. Doch statt des Pflegens bauten sie weiter, weiter und tiefer als in der Genehmigung – „nach einer Planung“, die nicht nur „bauaufsichtlich versagt worden war“, sondern nach einer, die dem Amt gar nicht vorlag!. Es gab einen zweiten Baustopp. Und als auch dies die Baulust nicht hemmte und zudem noch im Keller — weiterhin gefährlich entblößt — konstruktiv waghalsige Experimente stattfanden (im Beitrag mit „Baustopp … nicht eingehalten“ beschrieben), erst dann „wurde die Baustelle Ende Oktober durch die Bauaufsicht versiegelt“. Zuunrecht, so die Bauherren, denn diese seien „schon bei der letzten Begehung“ — als die unerlaubte Ausdehnung des Baus zum Baustopp führte — bereits „in diesem Zustand“ gewesen: „keiner wollte ihn sehen!“ Die Arbeiten haben man ansonsten „sofort eingestellt“ — wer habe nur an den Photos gedreht?
„Inzwischen habe sie den Nachtrag zur Baugenehmigung zurückgezogen und einen Architekten mit Erfahrung im Denkmalschutz mit dem Erstellen eines Denkmalpflegeplans beauftragt … Haus und Garten werden wiederhergestellt. Sie sei zuversichtlich, dass sich Fehler beheben lassen und im kommenden Jahr die Arbeiten wieder aufgenommen werden können,“ schließt der Beitrag von Jessica Hanack.
Uns ist der Fall weiterhin nicht abgeschlossen.
Ein Kommentar zum Beitrag “Ärger um bedeutendes Baudenkmal in Spandau”
- Ralf Mühle 25.09.2023 18:54
Soeben ist das Haus Baensch in Flammen aufgegangen….
13595 Berlin, den 25.09.2023