Nachverdichtung beim Denkmalschutz?

Bewohner von Charlottenburg-Nord hatten in letzten Jahren einiges durchzumachen: den Reparaturstau, den An- und Verkauf ihrer Häuser, die fortschreitende Verwahrlosung der einst so durchdachten Freianlagen, die Vermüllung usw. usf. Es mangelte nicht an Vorschlägen der Eigeninitiative — stets abgeblockt mit berechtigtem Hinweis, auf dem Gelände eines Baudenkmals dürfe keine Eigenmächtigkeit walten. Erst seit wenigen Jahren gab es neue Hoffnungen — an einigen Hauseingängen verbindet sich nunmehr alte Optik mit neuzeitiger Sicherheit, einige Aufzüge wurden repariert, Dächer neu gedeckt. Die Infostation am Goebelplatz ward dem eine sichtbare Verkörperung.
Dann aber kam der Mai lehrte die Bewohner ausgerechnet über sozialen Netzen, man habe über ihre Köpfe hinweg vor ihrer Haustür ein Baufeld abgezirkelt.

Den südlichen Eingang zur Siedlung machten bisher eine Telephon-Vermittlungsstelle und eine Tankstelle aus. Banale Architekturen, niedrig genug um den Blick von und zu Wohngehöften über sich gleiten zu lassen. So entstand auch hier eine für Scharouns Handschrift so typische trichterförmige Anlage — die nun, so glaubte man, mit dem bevorstehenden Neubau auf der Stelle des entbehrlich gewordenem Telekom-Baus, verbaut werde.
Doch weit gefehlt!

Panorama von Charlottenburg-Nord von der Rudolf-Wissell-Brücke, links die Vermittlungsstelle, im ersten Hochhaus das Atelier Scharouns; Luftblick vom Wohngehöft in den Letterhausweg, die Tankstelle ist noch nicht erbaut, rechts die Vermittlungsstelle: Scharoun am Fenster des Ateliers (aus einem Film von Radio Bremen).

Heutiger Blick in den Letterhausweg zu den Wohngehöften.

Ein Neubauriegel schiebt sich auf den Betriebshof zwischen der Vermittlungsstelle und dem Nachbarhaus, fast vor die Fenster des Scharoun-Ateliers — als hätte es den Schutzstatut nicht gegeben. Mit dem Bestand auf dem Grundstück geht er keine Verbindung ein. Kein Aufheben des Schutzes, keine Eigenmächtigkeit — diese ausgeprägte Tristesse mit halbherzigem Rot und Sockel-Rustika sei die Frucht der engen Abstimmung mit der bezirklichen Denkmalbehörde und dem Landesdenkmalamt.
Wie mag nur die Ausgangsvariante ausgesehen haben, von der man hierhin gelang?
War dies der Preis für den Erhalt des ex-Telekom-Baus?

Westansicht des Neubaus eines privaten Studentenheims. Ostseite analog.

Vom Amt wird uns (nicht den Anrainern, die teils Mieter, teils Eigentümer ihrer Wohnungen sind und nach gängiger Rechtsprechung bei der Erteilung der Baugenehmigung mehr als ein Wort mitzureden hatten) erläutert, die Bauten der Siedlung wären „erheblich verändert“, der Denkmalbereich „gestört“ und „unter einem durchgehend starken Veränderungsdruck von Seiten der Bewohner und Eigentümer“. Man gibt zu, Bedenken gehabt zu haben. Aber: „…der tieferliegende Hofraum der ehemaligen Postvermittlungsstelle [zähle] nicht zu den prägenden Frei- und Grünräumen der Wohnanlage… das Bauvorhaben [sei] in Kubatur und v.a. Höhe in das Umfeld eingepasst… Es ist nicht davon auszugehen, dass damit eine wesentliche Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft der Gesamtanlage verbunden ist.“

Mit dem Baugedanken Scharouns oder anderer Architekten der Großsiedlung hat der Entwurf kaum etwas zu tun Er führt weder fort, noch interpretiert er, nur die Höhe und die Tiefe leiht sich der Bau von seinen Nachbarn. Doch die angesprochene Einpassung ist mehr als ein Spiel mit den Klötzchen!
Zur Störung der Blickbeziehungen, die vom Neubau ausgehen, oder zur nicht mehr rückgängig zu machenden Veränderung der Gebäudetaktung wird keine Stellung genommen. Eine Auflistung jener Veränderungen und weswegen sie nicht zurückgenommen werden können, bekommt man auch auf Nachfrage nicht. Auch nicht die Antwort auf die Frage, warum man jenen Veränderungen so lange tatenlos zuschaute, bis sie die Qualität der Anlage zersetzten. Noch weniger, wie der nunmehr zementierte Zustand der permanenten Störung damit in Einklang zu bringen ist, ausgerechnet Charlottenburg-Nord zusammen mit ausgewählten anderen Werken Scharouns für die Welterbe-Liste vorzuschlagen.
Schließlich sei die Frage erlaubt, ob so eine Entscheidung nicht ein Präzedenzfall für weitere „Nachverdichtungen“ sein wird, auf weiteren für „nicht prägend“ gehaltenen „tieferliegenden Hofräumen“?

Ausschnitt aus der Denkmalkarte Berlins

Denkmalschutz, schreiben nun die Bürger ihren Ämtern (Briefe liegen uns vor), bedeute „durch Gesetze sichergestellten Schutz von Boden, Bau- und Kulturdenkmälern“. Abwägen soll man dabei, Alternativen erörtern um letztlich Maßnahmen ergreifen zu können, die die Schutzgüter bei Wahrung ihrer Art in die Neuzeit überführen — die nun erlebte Geheimkrämerei aber erweckt den Eindruck, man wäre im Amt von der Richtigkeit des eigenen Tuns in keinster Weise überzeugt.
„Letztlich bleibt wohltuend zu registrieren, dass sich hier [daraus] Widerstand formiert und die Menschen zusammenrücken“, sich für ihr Recht und für unsere Denkmäler engagieren.


Diese Meldung ging im Mai 2021 an den „Tagesspiegel“, die „Berliner Morgenpost“, die „Berliner Zeitung“, den „Rundfunk Berlin-Brandenburg“, die „Bauwelt“, die „db Deutsche Bauzeitung“, und die elektronischen Magazine „Marlowes“, „moderneRegional“.
Keine einzige Redaktion meldete sich zurück.

(8) Kommentare zum Beitrag “Nachverdichtung beim Denkmalschutz?”

  1. Thomas Mennich 22.06.2021 18:58

    Offener Protestbrief

    Nachverdichtung im denkmalgeschützten Scharounviertel, heute Charlottenburg-Nord — morgen Hansaviertel?

    Protestschreiben gegen das Genehmigungsverfahren zum Bau eines Studentenwohnheimes auf einem Grundstück der Telekom ohne Beteiligung der Öffentlichkeit im denkmalgeschützten Scharounviertel.

    Still, leise und heimlich hat das Bezirksamtes Charlottenburg, Abt. Stadtentwicklung, Stadtrat Oliver Schruoffenger (Bündnis 90/Die Grünen) eine Baugenehmigung in Charlottenburg-Nord erteilt. Genauer gesagt wurde nur durch reinen Zufall der beigefügte Facebook-Eintrag erkannt. Im vorliegenden Fall geht es um das Areal Letterhausweg 1 / Heilmannring, der früheren Vermittlungsstelle 38/Fernmeldeamt. Hier soll gebaut werden. Das Grundstück gehört zu der denkmalgeschützten Gesamtanlage des „Scharounviertels“. Der Bauherr schafft bereits durch gefällte Bäume und durchgeführte Vermessungsarbeiten Fakten, ohne dass die Öffentlichkeit jemals in das Bauvorhaben einbezogen wurde.

    Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen) / Senat von Berlin sieht dagegen einen gebührenden Beteiligugngsprozess vor:
    Eine Öffentlichkeitskampagne soll die Bevölkerung für den Wohnungsneubau gewinnen, sie speziell für die Weiterentwicklung bestehender Siedlungen sensibilisieren und auf die Chancen aufmerksam machen, die darin liegen.

    Laut BauGB haben alle Bürgerinnen und Bürger während des Verfahrens Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern: während der frühzeitigen Beteiligung und während der sogenannten Offenlage. Wann ein Plan ausgelegt wird, wird öffentlich bekanntgemacht. Die Vorgaben stellen sicher, dass die öffentlichen Belange beispielsweise von Energieversorgungsunternehmen, Wasserwerken oder Verkehrsbetrieben berücksichtigt werden und Privatpersonen die Möglichkeit haben, ihre Einzelinteressen vorzubringen. Alle Hinweise, Einwände oder Anregungen werden geprüft und gründlich abgewogen.

    Die aktuellen Herausforderungen im Bereich Wohnen zu bewältigen, ist eine gemeinsame Aufgabe aller Akteure. Zentral ist dabei der Dialog aller Beteiligten auf dem Wohnungsmarkt.

    Beteiligende Stadtentwicklung schafft für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Möglichkeit, die Entwicklung des eigenen Lebensumfelds mitzugestalten.
    Frühzeitigkeit, Transparenz und Verbindlichkeit von Spielregeln, Rollen, Entscheidungskompetenzen und Umsetzung sind wesentliche Faktoren erfolgreicher Partizipation.
    Für solche Beteiligungsprozesse sind ausreichend Ressourcen abzusichern.

    Für die Bürgerbeteiligung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2011 Standards (in Form von Grundsätzen und Instrumenten) für die Partizipation geschaffen. Sie sind bei der Umsetzung des StEP Wohnen zu berücksichtigen.

    Der Bezirk hat die Aufgabe, Konzepte mit den Eigentümern und den Menschen vor Ort abzustimmen, um Neubaupotenziale zu identifizieren und zu nutzen.

    Denkmalschutz

    Wohnsiedlung Charlottenburg Nord als Denkmalbereich (Siedlung als Gesamtanlage) — Denkmalliste Berlin/Denkmaldatenbank nach §2 Abs. 1 und
    Abs. 3 und §4 DSchG Bln. — gesetzliche Erhaltungspflicht der Verfügungsberechtigten (= aller Eigentümer) für baulichen Anlagen
    einschließlich der mit ihnen verbundenen Straße und Plätze sowie der Grünanlagen und Freiflächen nach §8 DSchG Bln. sowie Schutz der
    unmittelbaren Umgebung nach §10 DSchG Bln.
    Obj.-Dok.-Nr.: 09040505,T u.a. Letterhausweg 1, Denkmalart: Gesamtanlage

    Scharoun und das Bauhaus

    Hans Scharoun (geb. 1893 in Bremen) hat an der Planung und am Bau der unter Denkmalschutz stehenden Wohnsiedlung Heilmannring maßgeblich beteiligt. Seine
    Verwurzelung mit dem Stadtteil begann 1930, als er mit seiner Frau eine der von ihm entworfenen Kleinwohnungen am Jungfernheideweg 4 in Siemensstadt, in der
    er bis 1960 wohnte. Fortan war Wohn- und Bürositz Hans Scharouns in zwei zusammengelegten Wohnungen am Heilmannring 66a. Die obere Penthousewohnung wurde nach Scharouns Tode (1972) von Margit von Plato-Scharoun bewohnt und anschließend als Gästewohnung von der GSW verwaltet. Die Wohnung ist weitgehend original erhalten und neben Sonderführungen seit 2015 an den Tagen des Offenen Denkmals zu besichtigen.

    Im Vordergrund des Bauens stand die Gestaltung des sozialen Lebensraums. Spiegelbild dessen sind die Wohngehöfte am Heilmannring.

    Ringsiedlung und Wohngehöfte bilden eine untrennbare Architekturgeschichte. Das Schaffen… war geprägt vom Streben nach einer Harmonie von Gebäude und Landschaft. [Eine] Bronzetafel mit einem Modell der Siedlung [, mit] Textangaben zur Baugeschichte [steht am] Heilmannring 64 (ggb. des Bauvorhabens).

    Neues Europäisches Bauhaus

    „Erhalte das Bestehende“(!) lautet der Aufruf zu einer reduktiven Strategie in der Architektur, die einen Paradigmenwechsel von einer auf kurzfristige Rendite
    ausgerichteten Verwertung zum langfristigen Bestandsdenken vollzieht. Das 1919 in Weimar gegründete Bauhaus hat etwas gewagt. Es hat mit progressiven Ideen, mit einer sozialen Utopie Gesellschaft und Politik herausgefordert und provoziert, hat Menschen mit grundlegenden Fragen zu Wohnen und Boden in den Bann gezogen.
    Bauen, Bauen, Bauen wird heute nicht mehr als Lösung mit dem Versprechen auf eine sozial gerechtere und ökologisch bessere Zukunft gesehen.

    Die Politik öffnet der Nachverdichtung in geschützten Wohngebieten hiermit Tür und Tor, zugleich muss die Art und Weise des Vorgehens alarmieren!

    Bis zum heutigen Tag sind keine Pläne veröffentlich, obwohl Bauvorbereitungen getroffen werden. Das ist skandalös! Über derartiges selbstherrliches
    Politikerverhalten und unterwürfiges Verwaltungshandeln kann sich jeder Bürger seine eigene Meinung bilden.

    Die Forderung ist ein sofortiger Baustopp in Verbindung mit einem öffentlichen Diskurs über das Bauvorhaben als solches sowie über die Architektur.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Mennich

  2. Frau von Elling 23.06.2021 13:58

    Sehr geehrter Herr Mennisch,
    ich bestätige den Eingang Ihres Widerspruchs vom 23.06.2021 gegen die Baugenehmigung 2020850.

    Die Bescheidung Ihres Widerspruchs erfolgt nach Abschluss der Prüfung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens.

    Gemäß §212a Abs. 1 BauGB haben Nachbarwiderspruch und -klage keine aufschiebende Wirkung. Die angegriffene Baugenehmigung entfaltet daher nach wie vor ihre Rechtswirkung und gestattet die Ausführung des Vorhabens.
    Sıe können nach §80a Abs. 3 i.V.m. §80 Abs. 5 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Ihres Widerspruchs) beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstr. 7, 10557 Berlin beantragen. Beim Verwaltungsgericht kann dies auch ın elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen (vgl. hierzu http://www.berlin.de/erv) erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    von Elling
    Fachaufsicht für Schornsteinfeger*innen

  3. Oliver Schruoffeneger 05.07.2021 14:14

    Sehr geehrter Herr Mennich,

    ich danke für die Übermittlung Ihres offenen Briefes. Da Sie mit Datum vom 23.07.2021 auch förmlich gegen das Bauvorhaben Widerspruch erhoben haben, werden Ihre Argumente auch in diesem Verfahren rechtlich gewürdigt werden.
    Wie in der Eingangsbestätigung zum Widerspruch mitgeteilt, hat ein Nachbarwiderspruch keine aufschiebende Wirkung.

    Unabhängig von einer Überprüfung im Widerspruchsverfahren möchte ich Ihnen gern erläutern, warum dem Gebäude denkmalrechtlich zugestimmt wurde.
    Der Baukörper soll auf der Parkplatzfläche des Gewerbegebäudes am Letterhausweg 1 errichtet werden und die Höhe der umliegenden Wohnbebauung aufnehmen. Zudem lässt der Baukörper vorhandene wohnungsnahe Freiraumflächen unberührt.
    In der Summe kann der Bau daher nicht als wesentliche Beeinträchtigung der geschützten stadtplanerischen Grundidee der aufgelockerten Stadt gewertet werden. Gleichzeitig erfährt die Abfolge der Baukörperausbildungen der geschützten Wohnsiedlung am Letterhausweg mit dem Gewerbegebäude (ehem. Telekom) sowie der Tankstelle bereits im Bestand eine starke Zäsur — der neue Baukörper ist dieser Zäsur zugeordnet und greift damit nicht in das geschützte
    Siedlungsgefüge ein.
    Im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren und in Baugenehmigungsverfahren ist eine Bürgerbeteiligung, wie sie beispielsweise nach dem BauGB im Rahmen von
    Bebauungsplanverfahren sinnvoll und erforderlich ist, nicht vorgesehen. Ich finde es wichtig, diese Genehmigungsverfahren, welche allein auf fachlichen Entscheidungen erfolgen, von Beteiligungsverfahren nach dem BauGB zu trennen um hier keine falschen Erwartungen zu wecken. Dennoch habe ich mich in der Vergangenheit dazu entschieden, bei bestimmten Vorhaben proaktiv über fachlich getroffene Entscheidungen mittels Facebook zu berichten. Den Vorwurf eines selbstherrlichen Politikerverhaltens kann ich daher in der Form nicht stehen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Schruoffeneger
    Baustadtrat

  4. Thomas Mennich 30.09.2021 22:53

    Liebe Interessenten, Die Luft muss mal raus!

    Die Pläne des Senats liegen nun auf dem Tisch und diese verheißen für das Scharoun-Viertel in Charlottenburg-Nord nichts Gutes.

    Offensichtlich hat der Senat die Siedlung im Ortsteil Jungfernheide denkmalschutzrechtlich schon aufgeben wenn er auf Antwort der Drucksache 18/28 396 (Schriftliche Anfrage zum Letterhausweg 1) u.a. folgende Feststellungen trifft:
    „Schon zum Zeitpunkt der Denkmalausweisung waren manche Gebäude erheblich verändert und auch in den folgenden Jahren ist es unter einem durchgehend starken Veränderungsdruck von Seiten der Bewohner*innen und Eigentümer*innen nicht durchgehend gelungen, die gestalterische Qualität der einzelnen Gebäude mit den Mitteln des Denkmalschutzgesetzes zu sichern. Zu den Veränderungen der Gebäude tritt seit mehreren Jahren ein erheblicher Erweiterungs- und Verdichtungsanspruch, der von dem großen Bedarf an Wohnraum angetrieben wird.“

    Der o.a. Beitrag kann sich nur mit Erinnerungslücken des Senats erklären, der hier die Siedlungswohnungen der GSW an Hedgefonds verkauft hat, dann überteuert zurück gekauft hat, dann erneut an die Deutsche Wohnen verkauft hat und heute Wohnungen der Deutschen Wohnen in Berlin wieder gekauft hat. Ein politischer Offenbarungseid mit wahrlich „verbrannten“ Steuergeldern. Seit dem Verkauf der GSW stehen die „Räder“ still, nur Flickschusterei in unabwendbare Instandhaltung. Damit erklärt sich der negative Trend und nicht wie der Senat mal eben meint die Siedlung und seine Bewohner herabwürdigen zu müssen. Mit dem entzogenen Kapital aus dem Wohnungsbestand lässt sich die gegenwärtige Situation erklären und nicht mit den vorgetragenen Theorien, demnach es nicht möglich gewesen wäre die gestalterische Qualität zu sichern. Am Letterhausweg geht es nun los — Denkmalschutz so eben mal beiläufig von allen beteiligten Ämtern mit den jeweiligen Zustimmungen aufgehoben.

    Die städtebauliche Bedeutung des Scharoun-Viertels steht nach wie vor außer Frage, denn das zu erhaltende Gut liegt auch im Interesse der Allgemeinheit. Die regelmäßigen Führungen durch die Wohngehöfte Scharouns, oft mit internationaler Beteiligung, beweisen dessen Stahlkraft bis heute über Berlin hinaus. Ergänzt wird das Interesse der Besucher mit der 2018 realisierten Gedenkregion Charlottenburg-Nord mit dem Pfad der Erinnerung.

    Wie sind die Pläne für das Scharoun-Viertel für die Miet- und Eigentumswohnanlagen?

    Die Bewohner verlangen zurecht in der Sache Transparenz. Während der Senat z.B. für Gartenkolonien und Flugfeld Tempelhof Bestandsgarantien ausgesprochen werden, wird am Letterhausweg über die Köpfe der Anwohner hinweg entschieden. Für den Erhalt der Fläche Letterhausweg 1 mit den verhaltenswerten Garagen hätte sich z.B. ein Hub als Umladestation für Ware auf Lastenräder angeboten. Viele Ideen schlummerten hier in den Köpfen. Stattdessen haben alle Entscheidungsträger von Politik und in Ämtern die Bürgerinnen und Bürger, Anwohnerinnen und Anwohner von der tragweiten Entscheidung ausgeschlossen.

    Heute abschließend erinnere ich an Ausführungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen „dass wirklich JEDER Beteiligung anregen und sich beteiligen kann.“

    Mit besten Grüßen
    Thomas Mennich

  5. NT 02.10.2023 14:07

    Hallo, hier ist kein Denkmalschutz. Die Denkmalliste sollte längst abgeschafft werden, weil nur Schein ist und niemand braucht. In der Wirklichkeit laufen dubiose Geschäfte, die gegen das Denkmalschutzgesetz seit Jahrzehnten verstoßen. Das Alles ist klar der unteren Denkmalschutzbehörde in Charlottenburg-Nord bekannt und dort geduldet. Dort ist man unerwünscht. Wenn man eine Frage oder ein Einwand hat, wird gleich auf eine unverschämte Art und Weise mundtot gemacht. Der Stadtrat hat das Alles geduldet. Fast täglich wurde gegen die Denkmalschutzvorschriften verstoßen. Illegale bauliche Veränderungen seit Jahrzehnten. Haben keine Augen die Mitarbeiter in der unteren Denkmalschutzbehörde? Illegale Kunststofffenster überall statt der Holzkastenfenster, aber die untere Denkmalschutzbehörde fühlt sich immer noch nicht angesprochen auch nach vielen Jahren.
    Auch weitere bauliche Veränderungen wie z. B. Balkonverkleidung interessiert sie nicht, obwohl inzwischen seit Jahrzehnten darüber gerichtliche Urteile vorliegen. Die untere Denkmalschutzbehörde hat sich mit den dubiosen fraglichen Verwalter, zusammen getan, deshalb kann keine Ordnung geschaffen werden.

  6. admin 02.10.2023 23:18

    Wiewohl Ihre Aufregung verständlich ist, haben wir darauf hinzuweisen, daß Sie weder sich selbst beim Namen nannten, noch die störenden Vorfälle zu belegen wußten. Wo wären die besagten Fenster, wann ergingen die Urteile zu den Balkonen? Ihre Anmerkungen sind leider nicht verwertbar, und wegen der Grammatik zudem auch noch schwer lesbar.

    Was die Denkmalliste anbetrifft, so hat sie in Berlin seit Jahren, Jahrzehnten schon keinen bestimmenden Charakter. Der Fülle der stets neuen und neusten Eintragungen wegen. Man verfährt umgekehrt: alle Bauwerke über ein bestimmtes Alter hinaus gelten als „denkmalverdächtig“ und müssen bei Bauwunsch erst von diesem Verdacht „befreit“ werden.

  7. Oh 13.10.2023 14:33

    Die alte einfache Wohnblöcke sind nichts besonders. Einfache defekte marode Fenster. Einfache Balkone.

  8. admin 13.10.2023 14:56

    Der Denkmalschutz schützt nicht nur „Schönheiten“, denn schön ist für jeden etwas anderes. Hier geht es unter anderem um Gesamtzusammenhang, um Freiräume usw. Wobei auch die letzteren hier teilweise sehr überbeansprucht sind.

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